Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote und Leistungen von der Voigt/Weiß Medienagentur GbR (folgend Elbfabrik GbR genannt) erfolgen aufgrund folglich genannter Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlicher Bestätigung.

Die AGB der Elbfabrik GbR sind auf der firmeneigenen Homepage www.elbfabrik.de jederzeit einzusehen.

Auf Anfrage des Auftraggebers können die AGB, bei Vertragsabschluss, auch in gedruckter Form an alle Vertragsparteien ausgehändigt werden.

  • 2 Gewährleistung

Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich die Elbfabrik GbR zu Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an die Elbfabrik GbR zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

Ist der Umstand eines nicht zu korrigierenden Verlustes gegeben (z. B. Datenverlust), verpflichtet sich die Elbfabrik GbR alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Kosten zu erlassen.

Bei einem Folgeauftrag wird in Höhe des preislichen Auftragsvolumens, der zuvor nicht erfüllten Leistung, ein Rabatt von 25% gewährt. Leistungen, die diesen Rechnungsbetrag überschreiten, werden nach den üblichen Konditionen der Elbfabrik GbR berechnet.

  • 3 Haftungsbeschränkungen

Abs. 3.1.

Wir liefern unsere Filme auf Datenträgern aus, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber,die aktuellen technischen Standards erfüllen (BluRay, DVD, CD, USB-Massenspeichergerät, FTP-Hosting).

Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. Die Elbfabrik GbR haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden.

Abs. 3.2.

Die Elbfabrik GbR haftet nicht für entstandene Bandschäden durch verunreinigte oder für beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber der Elbfabrik GbR zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Die Elbfabrik GbR haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet die Elbfabrik GbR nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen (s. § 2 Gewährleistung). Im Übrigen ist die Haftung der Elbfabrik GbR auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

  • 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäßer Angaben zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Änderungen, während der Produktion, der Elbfabrik GbR mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und E-Mailadressen und gesonderte Leistungen, die dem vereinbarten Auftrag nicht entsprechen.

  • 5 Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Elbfabrik GbR den Auftrag bestätigt, das vorgelegte Angebot vom Auftraggeber Unterzeichnet oder eine auf digitalem Wege übermittelte Angebotsannahme erfolgt ist (z. B. E-Mail).

  • 6 Zahlung

Abs. 6.1. – Film/Foto

50 Prozent der im Voraus vom Auftraggeber bestätigten Summe des Angebotes sind vor Beginn der Dreh-/Fotoarbeiten, gegen Aushändigung einer Quittung, in bar, oder auf das im Angebot aufgeführte Bankkonto der Elbfabrik GbR vom Auftraggeber, innerhalb von zwei Werktagen, zu zahlen. Der Restbetrag ist sofort nach der kompletten Lieferung der vereinbarten Gesamtleistung über die o. g. Zahlungswege zu begleichen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Vergütungsgrundsätze geltend:

  • bis 10 Wochen vor dem ersten Dreh-/Fototermin: 10 % des vereinbarten Zahlungsbetrags
  • 10-5 Wochen vor dem ersten Dreh-/Fototermin: 30 % des vereinbarten Zahlungsbetrags
  • 5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Dreh-/Fototermin: 50 % des vereinbarten Zahlungsbetrags
  • Am Tag der Dreh-/Fotoarbeiten: 100% des vereinbarten Zahlungsbetrags

Rabatte, Skonti, oder sonstige Vergünstigungen, die dem Auftraggeber durch die Elbfabrik GbR gewährt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und werden bei Kündigung eines Auftrags nicht berücksichtigt

Abs. 6.2. – Web/Print

50 Prozent der im Voraus vom Auftraggeber bestätigten Summe des Angebots sind mit Aufnahme der Arbeiten am vereinbarten Projekt, über die im Abs. 6.1. genannten Zahlungswege, an die Elbfabrik GbR zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Vergütungsgrundsätze geltend:

Alle geleisteten Arbeitsstunden der Elbfabrik GbR, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung bzw. Umsetzung des Auftrages erbracht wurden, werden bis einschließlich dem Stichtag der Auftragskündigung durch den Auftraggeber, zu 100 Prozent berechnet. Hierbei wird zu einem etwaig vereinbarten Pauschalbetrag, dem der Auftraggeber mit der Auftragsannehme der Gesamtleistung zugestimmt hat, Abstand genommen. Rabatte, Skonti, oder sonstige Vergünstigungen, die dem Auftraggeber durch die Elbfabrik GbR gewährt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und werden bei Kündigung eines Auftrags nicht berücksichtigt.

 

  • 7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Elbfabrik GbR berechtigt eine Mahngebühr von 10,00 Euro zu beheben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt. Ebenso unberührt bleibt das Recht der Elbfabrik GbR, bei einem tatsächlich höher entstandenen Mahnaufwand, diesen nachzuweisen und zu berechnen.

Die Elbfabrik GbR behält sich das Recht vor, nach wiederholter Nichtbegleichung der vom Schuldner geforderten Leistungen, mithilfe der Abtretung aller geforderten Leistungen an Inkassodienstleister, offene Forderungsbeträge geltend zu machen. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten fallen, ab dem Zeitpunkt der Forderungsabtretung an den Inkassodienstleister, nicht mehr in die rechtliche Verantwortung der Elbfabrik GbR.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

Alle Auftragsbezogenen Produkte, die von der Elbfabrik GbR im geltenden Leistungszeitraum produziert wurden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Elbfabrik GbR. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, wie Grafiken, Videos/Filme, Fotos/Bilder, Texte/Schriftstücke, oder andere (immateriale)Güter, die zur Verwertung, in der im Auftrag vereinbarten Leistung, dienen, bleiben im Einzelnen das Eigentum des Auftraggebers, können jedoch zu firmeneigenen Präsentationszwecken der Elbfabrik GbR, genutzt und bereits vor Begleichung aller Auftragsbezogener Forderungen, gegenüber dem Auftraggeber, in jeglicher Form publiziert werden, sofern diese nicht gegen die Persönlichkeitsrechte des Eigentümers verstoßen.

Die Eigentumsübertragung, des von der Elbfabrik GbR fertiggestellten Produktes, bzw. der vollbrachten Leistung, an den Auftraggeber, findet mit sofortiger Wirkung statt, sobald die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags von dem Auftraggeber erfolgt ist.

  • 9 Lieferzeiten

Lieferzeiten werden zwischen den Vertragsparteien individuell und Auftragsbezogen ausgehandelt. Bei Lieferverzug durch die Elbfabrik GbR, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet eine angemessene Frist zur vollständigen Aushändigung des Produktes bzw. Erfüllung der vereinbarten Leistung zu stellen. Sollte diese vom Auftraggeber eingeräumte Frist durch die Elbfabrik GbR nicht eingehalten werden, steht es dem Auftraggeber frei die gesetzlich zustehenden Schritte einzuleiten.

  • 10 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von der Elbfabrik GbR nicht bestritten. Hierbei bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.

  • 11 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so Behält sich die Elbfabrik GbR das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. Die Definition und Beurteilung des modifizierten Umfangs liegt bei der Elbfabrik GbR, um dem Risiko eines Lieferverzugs entgegenzuwirken.

 

  • 12 Dienstleistungsauftrag

Wird die Elbfabrik GbR mit einer fotografischen oder filmischen Arbeit von dem Auftraggeber beauftragt, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages, der zur Erstellung eines medialen Dokumentes dient, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt.

Die Pflicht des Auftraggebers liegt darin, alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches bzw. fotografisches Dokument erstellt wird. Ebenfalls liegt die Verantwortung bei dem Auftraggeber für etwaige Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die während der Ausführung des Auftrags gefilmt oder fotografiert werden könnten.

  • 13 Nutzung des Materiales

Die Elbfabrik GbR behält sich das Recht vor, alle Materialien zu eigenen Präsentationszwecken zu verwenden

(s. § 8 Eigentumsvorbehalt).

  • 14 Urheberrecht, Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Elbfabrik GbR die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch die Elbfabrik GbR. Soweit die Elbfabrik GbR entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie der Elbfabrik GbR ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der erstellten Speichermedien ausschließlich verantwortlich. Soweit die Elbfabrik GbR wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber der Elbfabrik GbR von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist die Elbfabrik GbR nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen.

Die Elbfabrik GbR haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind.

Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an Elbfabrik GbR gestellte Forderungen, bezüglich Rechte Dritter, jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Einholung der Rechte und deren Verwendung.

  • 15 Datenschutz

Wenn Sie mit der Elbfabrik GbR in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte kann ausschließlich bei der Auslieferung stattfinden. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn die Elbfabrik GbR ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich den Datenbestand, der bei der Elbfabrik GbR hinterlegt ist, bezüglich Ihrer Person, einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

  • 16 Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht.

Hamburg ist Gerichtsstand.

  • 17 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

Stand: März 2012